Die Verordnung regelt den Ablauf und die Inhalte der Prüfung zum Meisterabschluss im Bereich Schutz und Sicherheit. Ziel ist es, die Absolventen auf Führungsaufgaben vorzubereiten, sodass sie Sicherheitskonzepte entwickeln, Risiken beurteilen und Mitarbeitende anleiten können.
Die Prüfung besteht aus drei Bereichen: Grundlegende Qualifikationen (Teil 1), Handlungsspezifische Qualifikationen (Teil 2) und einer Projektarbeit mit Präsentation und Fachgespräch (Teil 3). In Teil 1 werden Kenntnisse in Rechtsbewusstsein, betriebswirtschaftlichem Handeln, Zusammenarbeit im Betrieb sowie der Bewältigung von Gefahrensituationen abgefragt. Teil 2 vertieft praxisnahe Themen wie die Erstellung von Sicherheitskonzepten, Führung und Kommunikation.
Die Projektarbeit im letzten Prüfungsteil erfordert, ein reales Szenario der Sicherheitsbranche zu analysieren, eine Lösung zu entwickeln und diese professionell zu präsentieren. Dabei werden neben Fachwissen auch Kompetenzen in Projektmanagement, Problemlösung und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich darzustellen, geprüft.
Für die Zulassung zur Prüfung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung im Sicherheitsbereich oder mehrjährige relevante Berufserfahrung erforderlich. Die Teilnahme an entsprechenden Vorbereitungslehrgängen kann ebenfalls hilfreich sein, um die geforderten Kenntnisse umfassend zu erlangen. Zum Bestehen muss jeder Prüfungsteil mit mindestens 50 Prozent der Punkte bewertet werden. Ein nicht bestandener Teil kann innerhalb einer bestimmten Frist wiederholt werden.
Seit der Gesetzesänderung 2020 besteht die Möglichkeit, einzelne Prüfungsabschnitte innerhalb von zehn Jahren zu wiederholen, ohne den gesamten Meisterabschluss neu ablegen zu müssen. Diese Anpassung erleichtert den Prozess für die Teilnehmer erheblich. Die Verordnung stellt sicher, dass Geprüfte Meisterinnen und Meister für Schutz und Sicherheit komplexe Situationen bewältigen und als Führungskräfte in der Sicherheitsbranche agieren können. Sie übernehmen Verantwortung für Teams und Schnittstellen zu Auftraggebern, Behörden und Mitarbeitenden und sind maßgeblich an der Umsetzung effektiver Sicherheitsmaßnahmen beteiligt. Außerdem fungieren sie als kompetente Ansprechpartner in kritischen Situationen und unterstützen bei der Koordination von Einsätzen sowie der Planung präventiver Maßnahmen zur Risikominderung.