Mündliche Nachprüfung innerhalb eines Themengebietes

Sollte eine Prüfung in einem der Themenfelder nicht erfolgreich abgeschlossen werden, besteht die Möglichkeit, dies durch eine mündliche Nachprüfung auszugleichen. Diese Option wird angeboten, um Prüflingen eine faire Chance zu geben, ihre Kenntnisse in einem spezifischen Bereich noch einmal unter Beweis zu stellen. Nachfolgend wird der Ablauf anhand eines praktischen Beispiels erläutert:

Der Prüfling hat im Prüfungsteil 2, Grundlegende Qualifikationen, folgende Ergebnisse erzielt:

  • Recht: bestanden (mindestens 50 Punkte)
  • BWL: nicht bestanden (40 Punkte)
  • Zusammenarbeit im Betrieb: bestanden (mindestens 50 Punkte)

Da das Ergebnis in BWL unter der Mindestpunktzahl von 50 liegt, ist dieser Bereich nicht bestanden. Um dennoch den Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen erfolgreich abzuschließen, muss der Prüfling eine mündliche Nachprüfung in diesem Themenfeld ablegen.

Berechnung der zu erreichenden Punkte in der Nachprüfung:
Für die Berechnung wird eine festgelegte Formel angewandt:

  • Zunächst wird das Ergebnis der schriftlichen Prüfung im nicht bestandenen Fach (hier BWL) mit dem Faktor 2 multipliziert. Im Beispiel ergibt dies:
    2 × 40 Punkte = 80 Punkte
  • Anschließend wird dieser Wert von der Gesamtpunktzahl, die für eine erfolgreiche Prüfung erforderlich ist, abgezogen. In diesem Fall sind dies 150 Punkte:
    150 Punkte – 80 Punkte = 70 Punkte

Das bedeutet, der Prüfling muss in der mündlichen Nachprüfung 70 Punkte erreichen, um das Themenfeld BWL erfolgreich abzuschließen.

Ablauf der mündlichen Nachprüfung:
Die Nachprüfung wird als fachbezogenes Gespräch durchgeführt und dauert in der Regel 15 bis 30 Minuten. Dabei werden praxisnahe Fragen gestellt, um das Verständnis des Prüflings zu überprüfen. Es ist entscheidend, dass der Prüfling nicht nur auswendig gelerntes Wissen wiedergibt, sondern auch zeigt, dass er Zusammenhänge versteht und anwenden kann.

Ziel der Nachprüfung:
Die mündliche Nachprüfung soll sicherstellen, dass der Prüfling ausreichende Kenntnisse in dem entsprechenden Themengebiet besitzt, um die beruflichen Anforderungen erfüllen zu können. Sie bietet eine zweite Chance, eine Schwäche auszugleichen und den Gesamterfolg der Prüfung zu sichern.

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