Der Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikationen” umfasst die Bereiche “Rechtsbewusstes Handeln”, “Betriebswirtschaftliches Handeln” und “Zusammenarbeit im Betrieb”. Ziel ist es, praxisnahes Wissen zu vermitteln und zu überprüfen, ob Kandidaten gesetzliche Vorschriften sicher anwenden können.
1. Rechtsbewusstes Handeln
Hier steht die Fähigkeit im Fokus, Rechtsvorschriften im beruflichen Alltag einzuhalten und in der Praxis umzusetzen. Dazu gehört:
- Arbeitsrechtliche Vorgaben: Die Prüfung überprüft, ob arbeitsrechtliche Regelungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und beim Umgang mit Mitarbeiterfehlverhalten korrekt berücksichtigt werden, z. B. Regelungen aus Arbeitsverträgen, Tarifverträgen und betrieblichen Vereinbarungen.
- Betriebsverfassung und Personalvertretung: Der Kandidat muss wissen, wie Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Personalvertretungsrecht angewendet werden, etwa im Umgang mit Betriebsräten.
- Sozialversicherungsrecht und Entgelt: Kenntnisse über sozialversicherungsrechtliche Pflichten, die Entgeltfindung und Maßnahmen der Arbeitsförderung sind Teil der Prüfung.
- Arbeitsschutz und Sicherheit: Es wird geprüft, ob arbeitsschutzrechtliche Vorschriften in Abstimmung mit innerbetrieblichen und externen Stellen eingehalten werden, z. B. Unfallverhütungsvorschriften.
- Umweltschutzvorschriften: Der Prüfling muss nachweisen, dass er Umweltschutzmaßnahmen im Betrieb gemäß den Vorschriften umsetzt. Dies umfasst den Gewässerschutz, Bodenschutz, die Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung und den Schutz vor gefährlichen Stoffen.
- Wirtschaftsrecht und Datenschutz: Auch der korrekte Umgang mit wirtschaftsrechtlichen Vorgaben und Datenschutzbestimmungen gehört zu den Qualifikationen, z. B. bei der Verwaltung von Unternehmensdaten.
Die Prüfung soll sicherstellen, dass Fachkräfte nicht nur theoretisches Wissen besitzen, sondern dieses auch auf praxisnahe Situationen anwenden können, um gesetzeskonformes Handeln im Betriebsalltag zu gewährleisten. Zusammenarbeit mit zuständigen Institutionen, etwa Arbeitsschutzbehörden oder Umweltschutzstellen, ist ein wesentlicher Bestandteil.
Dieser Prüfungsteil legt besonderen Wert auf die Fähigkeit, Arbeitsbedingungen fair und rechtssicher zu gestalten und dabei Mitarbeiterrechte sowie gesetzliche Schutzvorgaben zu beachten. Die Einhaltung von Datenschutz- und Umweltvorschriften sorgt für einen umfassenden betrieblichen Schutz und trägt zur Sicherstellung verantwortungsvoller Unternehmensführung bei.